Anlage 6 BinSchStrO
(Fundstelle: BGBl. I 2012, Anlageband zu Nr. 1, S. 233 - 235 ; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Vorbemerkung: Die Schallzeichen, ausgenommen die Glockenschläge, bestehen in der Abgabe eines Tones oder mehrerer Töne hintereinander mit folgenden Merkmalen: – kurzer Ton: ein Ton von etwa einer Sekunde Dauer; – langer Ton: ein Ton von etwa vier Sekunden Dauer. Die Pause zwischen zwei aufeinanderfolgenden Tönen beträgt etwa eine Sekunde. Jedoch besteht das Zeichen „Folge von sehr kurzen Tönen“ aus einer Folge von mindestens sechs Tönen je von etwa einer Viertelsekunde Dauer, wobei die Pause zwischen den Tönen ebenso lang ist. Eine Gruppe von Glockenschlägen muss etwa vier Sekunden dauern. Sie kann durch Schläge von Metall auf Metall gleicher Dauer ersetzt werden.